Die Sozialbilanz für das Unternehmen basiert auf einer detaillierten Analyse der gesamten sozialen Absicherung Ihres Betriebs. Dieser umfassende Überblick über die verschiedenen Versicherungs‑ und Vorsorgelösungen ermöglicht es, allfällige Versicherungslücken oder Überdeckungen zu erkennen und gemäss den Empfehlungen Ihres Maklers gezielt zu korrigieren.
In der Regel richtet sich die Erstellung einer Unternehmens‑Sozialbilanz an Organisationen mit mindestens 200 Mitarbeitenden, da der damit verbundene Aufwand und die komplexen Berechnungen ein gewisses Volumen voraussetzen. Dieses Kriterium stellt jedoch keinen Ausschluss dar – wir prüfen und begleiten Ihr Anliegen gerne unabhängig von der Unternehmensgrösse.
Gegenüberstellung der Lohnersatzquote
Da die Sozialbilanz sowohl Versicherungslücken als auch Überdeckungen sichtbar macht, eröffnet sie dem Unternehmen klare Optimierungsmöglichkeiten bei Finanzierung und Deckungsniveaus. Auf Basis der Empfehlungen Ihres Maklers können Sie Kosten senken, ohne die Leistungen für Ihre Mitarbeitenden zu beeinträchtigen – und dies für den gesamten Personalbestand.
Zudem kann die Unternehmens‑Sozialbilanz als kompakte Synthese Ihrer Personalpolitik genutzt werden, indem sie die sozialen Vorteile Ihres Unternehmens sichtbar macht. Eine gezielte Kommunikation dieser Stärken fördert nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern steigert auch die Attraktivität Ihres Unternehmens für neue Talente.
Unsere Methodik umfasst drei Etappen
Die Berechnungen können auf zwei Ebenen individualisiert werden: auf Unternehmensebene sowie für jede versicherte Person, unter Berücksichtigung von Alter, Familiensituation, Geschlecht und Einkommen. Diese anspruchsvollen Analysen werden von unseren Aktuarinnen und Aktuaren durchgeführt.
Auf dieser Basis lässt sich das individuelle Deckungsniveau für zahlreiche Szenarien präzise bestimmen. Überträgt man diese Resultate auf den gesamten Personalbestand, werden Versicherungslücken, Überversicherungen und Optimierungspotenziale schnell sichtbar.
Das einzige offizielle Dokument, das in der Schweiz Auskunft über die individuelle Vorsorgesituation einer versicherten Person gibt, ist der jährliche Pensionskassenausweis. Die AHV und die Unfallversicherung funktionieren hingegen nach eigenen Systemen und liefern keine vergleichbare Gesamtübersicht.
Der Ansatz der Sozialbilanz für das Unternehmen ist deshalb bewusst umfassend gestaltet. Er berücksichtigt die Koordination sämtlicher Versicherungs‑ und Vorsorgeakteure. Qualibroker‑Swiss Risk & Care ist der einzige Makler in der Schweiz, der diese Form der Analyse anbietet – eine Methodik, die im Ausland seit Jahren etabliert ist.
Die Bedeutung der Koordination wird häufig unterschätzt, obwohl sich daraus für Unternehmen erhebliche Einsparungen ergeben können. Dafür gibt es zwei zentrale Gründe:
Dieser Ansatz wurde zunächst mit der Individuellen Sozialbilanz umgesetzt – einer übersichtlichen Darstellung von Lohn, Vorsorge und Sozialleistungen einer einzelnen angestellten Person.
Wenn eine Invalidität durch einen Unfall entsteht, werden die Leistungen nach einem klaren System koordiniert: Zuerst zahlt die Invalidenversicherung (IV), danach die obligatorische Unfallversicherung (UVG), anschliessend – sofern vorhanden – die Zusatz‑Unfallversicherung und erst am Schluss allenfalls die Pensionskasse (BVG). In vielen Fällen decken die IV und die Unfallversicherung bereits den grössten Teil der Leistungen ab, sodass die Pensionskasse gar nicht aktiv wird. Eine unfallbedingte Invalidität ist somit in der Regel weitgehend durch die erste Säule und die obligatorische Unfallversicherung abgesichert.
In solchen Situationen bezahlt der Arbeitgeber aber Beiträge an vier verschiedene Versicherungen – IV, obligatorische Unfallversicherung, Zusatz‑UV und Pensionskasse – obwohl die versicherte Person nie mehr als 100 % ihres Lohns erhalten kann. Entsprechend ergeben sich Einsparpotenziale sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeitende.
Optimierungen betreffen jedoch nicht nur die Unfallabsicherung. Auch bei der krankheitsbedingten Invalidität können je nach Reglement der Pensionskasse ähnliche Effekte auftreten. Unabhängig vom Auslöser der Invalidität gilt: Man kann nie mehr erhalten, als man durch Arbeit verdienen würde.
Dank der Sozialbilanz für das Unternehmen lassen sich solche Fehlverhältnisse systematisch erkennen: Häufig sind die Folgen eines Unfalls überversichert, während bei einer krankheitsbedingten Invalidität Unterdeckungen bestehen. Zudem können einzelne Personengruppen – abhängig von familiärer Situation und Einkommen – deutlich besser oder schlechter abgesichert sein als andere. Die Sozialbilanz ermöglicht es dem Arbeitgeber, gezielt zu korrigieren, damit jeder eingesetzte Sozialversicherungsfranken sinnvoll eingesetzt wird.
Die detaillierte und in der Schweiz einzigartige Individuelle Sozialbilanz vermittelt jeder/m Ihrer Mitarbeitenden eine persönliche Übersicht über die soziale Absicherung.
Die Verwaltung und Nachverfolgung der geplanten und ungeplanten Abwesenheiten Ihrer Mitarbeiter von A bis Z.
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