Meine Wohnung und meine Sachwerte versichern
Die Hausratversicherung ist zwar freiwillig, wird aber empfohlen, um schwerwiegende finanzielle Konsequenzen im Fall von Feuer, Wasserschaden oder Diebstahl zu vermeiden. Waadt, Freiburg, Jura, Glarus und Nidwalden sind die einzigen Kantone, die eine Feuer- und Elementarschadenversicherung vorschreiben.
Die Hausratversicherung deckt Schäden am Hausrat des Haushalts ab. Hierzu gehören Möbel, Haushaltsgeräte (Fernseher, Computer ...), Kleidung, Schmuck und andere persönliche Gegenstände.
Der Hausrat ist in der Regel zum Neuwert versichert, d.h. dem Preis eines neuen Produkts mit demselben Wert. Die Entschädigung erfolgt bis zum Höchstwert, der vertraglich und in Abhängigkeit vom geschätzten Gesamtwert des Hausrats mit dem Versicherer vereinbart wurde.
Ein Selbstbehalt, der häufig zwischen CHF 200 und CHF 500 liegt, ist durch die versicherte Person zu tragen und wird von der Schadenssumme abgezogen.
Bei jedem Umzug sollte die Versicherungssumme angepasst werden, um eine Unterversicherung oder eine Überversicherung zu vermeiden. Unser Expertenteam steht gerne zu Ihrer Verfügung, um Ihre Sachwerte zu schätzen und Ihnen bei der Ermittlung der günstigsten Hausratversicherung zu helfen.