Sie sind Gesundheitsfachkraft oder üben einen juristischen Beruf aus? Angehörige freier Berufe haben spezifische Bedürfnisse. Unsere Versicherungsangebote und Dienstleistungen sind auf die Anforderungen Ihres Berufsstandes ausgerichtet und schützen Sie wirksam im Berufs- wie im Privatleben. Unsere Devise: Ein offenes Ohr und hohe Anforderungen an uns selbst, um sämtlichen Situationen gerecht zu werden.
• Meine freiberufliche Tätigkeit versichern
• Mein Einkommen sichern
• Meine Mitarbeitenden schützen
• Von Finanzierungslösungen profitieren
Für viele selbständige Unternehmer wird der Verkaufsertrag ihres Unternehmens die Ressource sein, die ihren Ruhestand finanzieren wird. Um eine übermässige Besteuerung zu vermeiden, und um diesen Lebensabschnitt mit Gelassenheit zu geniessen ist es notwendig, einige Empfehlungen zu befolgen.
Geduld ist das A und O, wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen wollen. Den richtigen Käufer zu finden und sich am Verkaufsprozess zu beteiligen, braucht Zeit. Damit Sie Ihre Zeit unbeschwert verwalten können, sollte der Verkauf Ihres Unternehmens nicht die einzige Möglichkeit sein, Ihren Ruhestand zu finanzieren. Deshalb raten wir Ihnen, frühzeitig eine berufliche Vorsorge aufzubauen. Dabei gilt es, die richtige Balance zu finden und die Ergebnisse Ihres Unternehmens gerecht zwischen Investitionen, Dividenden, Gehältern und Vorsorge aufzuteilen. Diesem Rat zu folgen lohnt sich besonders, weil sowohl Beiträge als auch der Rückkauf von Versicherungsjahren steuerlich absetzbar sind.
Gemäss Artikel 37b des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer wird eine beim Verkauf eines Einzelunternehmens realisierte stille Reserve dem Unternehmensgewinn zugerechnet und entsprechend besteuert. Um eine übermässige Besteuerung zu vermeiden, ist es möglich, die stille Reserve für den Rückkauf von Versicherungsjahren zu nutzen, sodass der steuerpflichtige Gewinn spürbar reduziert wird. Der maximale Rückkaufbetrag ist im Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung festgelegt – wählen Sie Ihre Pensionskasse daher sorgfältig.
In bestimmten Fällen können Sie von «fiktiven Rückkäufen von Versicherungsjahren» profitieren. Wenn Sie Ihr Unternehmen nach vollendetem 55. Altersjahr verkaufen und keine Pensionskasse besitzen, kann die Steuerbehörde akzeptieren, dass die stille Reserve als fiktiver Rückkauf betrachtet wird. In diesem Fall entspricht die erhobene Steuer derjenigen, die für Vorsorgekapital gilt – also einem Fünftel der ordentlichen Steuersätze. Der Maximalbetrag dieser fiktiven Rückkäufe ist gesetzlich geregelt.
Freie Berufe können somit von einer vorteilhaften Besteuerung profitieren. Lassen Sie sich von Ihrem Makler in Vorsorgefragen beraten – und von Ihrer Treuhandgesellschaft in steuerlichen Belangen.