Ist die soziale Absicherung Ihres Unternehmens optimal?
Bestandteile der Sozialbilanz für das Unternehmen
- Analyse jeder entrichteten Leistung für sich (Todesfall Unfall/Krankheit, Invalidität Unfall/Krankheit)
- Segmentierung pro Lohnkategorien
- Gegenüberstellung der Lohnersatzquote
- Ermittlung von Versicherungslücken bzw. Fällen von Überversicherung
- Empfehlungen zur Finanzierung und zu den Leistungen
Die Vorteile der Sozialbilanz für das Unternehmen
Sie können die Sozialbilanz für das Unternehmen ebenfalls als Synthese Ihrer Personalpolitik nutzen, indem Sie die sozialen Trümpfe herausstellen. Eine Kommunikation über diese Vorteile ist nicht nur ein Mittel zur Mitarbeiterbindung, sondern macht Sie auch für neue Talente attraktiv.
Analysemethodik der Sozialbilanz für das Unternehmen
- Erfassung und Analyse der Versicherungsdeckungen
- Berechnung der Leistungen für die gesamte Versichertenpopulation
- Koordination der Versicherungsdeckungen
Ein in der Schweiz einzigartiger Ansatz
- 1. Die verschiedenen Experten sprechen nicht miteinander, insbesondere die Experten für berufliche Vorsorge (BVG) und die Makler. Dadurch werden Arbeitgeber wie Arbeitnehmende daran gehindert, einen klaren Überblick über ihre soziale Absicherung zu erhalten. In der Schweiz wird dieses Problem noch dadurch verschärft, dass es aus rechtlicher Sicht eine scharfe Trennung zwischen der Vorsorge und dem Unternehmen gibt. Die beiden Welten kommunizieren nicht miteinander. Im Bereich des Managements der sozialen Absicherung verfügen wir bei Swiss Risk & Care über einen gewaltigen Trumpf, denn wir vereinen seit 30 Jahren das Know-how eines Maklers wie auch eines BVG-Experten (Aktuar) auf uns.
- 2. Die Koordinationsregeln sind insbesondere aufgrund der Komplexität der Berechnungen und der Vielfalt der möglichen Sachverhalte kompliziert. Swiss Risk & Care hat ein IT-Tool entwickelt, das sämtliche Gesetzesdaten der Schweiz sowie die Berechnung der Renten von AHV-, IV-, Unfallversicherung, 2. Säule und Zusatzversicherungen einbezieht.

Beispiele von Überversicherung und Versicherungslücken
Wenn es aufgrund eines Unfalls zu einer Invalidität kommt, werden zunächst Leistungen durch die Invalidenversicherung (IV), dann die obligatorische Unfallversicherung, die Zusatz-Unfallversicherung und schlussendlich möglicherweise die Pensionskasse entrichtet. In manchen Fällen werden fast die gesamten Leistungen durch die IV und den Unfallversicherer ausgerichtet. Im Allgemeinen ist eine unfallbedingte Invalidität folglich in grossem Masse durch die erste Säule und die obligatorische Unfallversicherung abgedeckt. Die Pensionskasse wird häufig nicht aktiv.
In einem solchen Fall entrichtet der Arbeitgeber – bei Invalidenversicherung, obligatorischer Unfallversicherung, Zusatz-Unfallversicherung und zweiter Säule – insgesamt vier Beiträge, wobei die versicherte Person im Endeffekt nie mehr als 100 % von ihrem Lohn erhalten kann. Dementsprechend bestehen Einsparmöglichkeiten für die Unternehmen und für die Mitarbeitenden.
Einsparungen sind jedoch nicht nur bei der Unfallabsicherung möglich. Je nach den Bestimmungen der Pensionskasse gilt dies auch für krankheitsbedingte Invalidität. Natürlich kann man bei Invalidität nicht mehr bekommen, als wenn man arbeiten würde.
Dank der Sozialbilanz für das Unternehmen lassen sich ebenfalls Versicherungslücken aufdecken: Mitunter sind zum Beispiel die Konsequenzen eines Unfalls überversichert, wohingegen dies bei krankheitsbedingter Invalidität genau das Gegenteil ist. Auch sind manche Personenkategorien je nach ihrer familiären und Einkommenssituation insgesamt besser abgesichert als andere usw. Der Arbeitgeber kann somit im Vorfeld das korrigieren, was möglich ist, damit jeder Sozialversicherungsfranken richtig eingesetzt ist.
