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Bereit für die Zukunft mit einer einfachen und flexiblen beruflichen und privaten Vorsorge

Flexibilität steht im Mittelpunkt unserer Herangehensweise. Wir bieten eine umfassende Palette an Lösungen an, mit der Sie Ihre Rente und diejenige Ihrer Mitarbeitenden vorbereiten, Ersparnisse bilden, Steuern sparen und selbst das Fundament für eine sicherere Zukunft legen können.
 
Wir helfen Ihnen einerseits, die gesetzlichen Verpflichtungen gemäss BVG als Arbeitgeber einzuhalten, und bieten Ihnen unabhängige Beratung im Bereich 2. und 3. Säule an. Denn eine sorgenfreie Zukunft will schon heute vorbereitet sein.
 

Umfassende Vorsorgelösungen – für eine Zukunft ohne Sorgen

  • Als Start-up, KMU oder auch grosses Unternehmen müssen Sie Ihre Verpflichtungen im Bereich BVG erfüllen. Wir stehen an ihrer Seite und ermitteln mit Ihnen die besten Modelle im Bereich berufliche Vorsorge
  • Sie sind selbständigerwerbend oder möchten individuell mit einer 3. Säule zusätzlich sparen und vorsorgen. Je nachdem, wie Sie Ihr Leben gestalten möchten, haben wir eine ganze Palette an Produkten für die Selbstvorsorge für Sie im Angebot.
  • Sie möchten die Verwaltung Ihrer Pensionskasse in Expertenhände legen. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten decken alle Felder der Pensionskassenverwaltung ab – unter Gewährleistung vollständiger Transparenz und Unabhängigkeit.

Häufige Fragen zur beruflichen Vorsorge

Was ist das gesetzliche Rentenalter?

Seit 2005 ist im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) vorgesehen, dass Männer ab Erreichen des 65. Altersjahres und Frauen ab Erreichen des 64. Altersjahres Anspruch auf eine Rente haben.

Was umfasst die 1. Säule?

Die 1. Säule umfasst die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), die IV (Invalidenversicherung), die MUV (Mutterschaftsversicherung) und die EO (Erwerbsausfallentschädigung bei Militär- oder Zivildienst).

Was ist die berufliche Vorsorge?

Die berufliche Vorsorge oder 2. Säule bildet eine Ergänzung zur 1. Säule bzw. AHV/IV/EL. Gemeinsam sollen beide Versicherungen es den Versicherten ermöglichen, ihren vorherigen Lebensstandard zu einem grossen Teil beizubehalten. Das Ziel besteht darin, durch Addition der beiden Renten, ungefähr 60 % des letzten Lohnes zu erreichen. (Definition des BSV)

Kann man einen Teil des Kapitals seiner 2. Säule schon vor der Rente verwenden?
Es ist möglich, einen Teil des Kapitals zum Erwerb von Wohneigentum zu nutzen. Achtung: Diese Mittel dürfen nicht für den Kauf einer Ferienimmobilie genutzt werden.
Sie können hierüber ebenfalls verfügen, wenn Sie sich selbstständig machen und damit nicht mehr obligatorisch dem BVG unterstellt sind. Wenn Sie die Schweiz verlassen, können Sie Ihr Kapital mitnehmen. In allen diesen Fällen sollte man auf seine Vorsorgeeinrichtung zugehen.
Kann man auch eine Kapitalauszahlung anstatt einer Altersrente erhalten?

Aktive Versicherte können ihr angespartes Kapital im Zeitpunkt ihrer Pensionierung ganz oder teilweise anstelle der Altersrente als Kapitalauszahlung beziehen. Falls dies gewünscht ist, muss die Pensionskasse innert der vorgesehenen Fristen darüber informiert werden.

Wie erfährt man die Beitragshöhe?

Der Betrag des Beitrags, der monatlich an die Kasse abgeführt wird, ist auf dem persönlichen Vorsorgeausweis angegeben. Sie erhalten mindestens einmal jährlich einen aktualisierten Ausweis, in dem die Beiträge und Leistungen ausgewiesen sind.

Kann man Vorsorgelücken decken, wenn man nicht immer in einer Pensionskasse versichert war?
Es ist durchaus möglich, Vorsorgelücken durch Einkäufe in die Pensionskasse zu decken. Durch diese Einkaufsbeträge erhält man Anspruch auf einen Steuerabschlag. Wenn man seinen maximalen Einkaufsbetrag erfahren möchte, muss man die Pensionskasse kontaktieren.
 
Achtung: Das Kapital ist nach jedem Einkauf 3 Jahre lang blockiert.
 
Wenn Sie einen Teil ihres Kapitals zum Erwerb von Wohneigentum verwendet haben, müssen Sie den vorbezogenen Betrag zurückbezahlen, bevor Einkäufe steuerlich abgezogen werden können (ausser im Scheidungsfall).
 
Aus dem Ausland zuziehende Personen dürfen in den ersten 5 Jahren maximal 20 % ihres Einkommens einzahlen.
Ist die Pensionskasse bei einer Scheidung oder Eheschliessung zu informieren?

Es ist wichtig, eine Änderung ihrer persönlichen Verhältnisse bei ihrer Pensionskasse zu melden. Im Falle einer Scheidung erfolgt die Teilung der BVG-Guthaben für die Guthaben, die während der Ehe angespart wurden. Guthaben, die vor der Ehe angespart wurden, werden nicht aufgeteilt. Eine Aufteilung erfolgt ebenfalls, wenn einer der Ehepartner eine Invalidenrente oder eine Altersrente aus der 2. Säule bezieht.

Wie hoch ist der Betrag, den der Arbeitgeber in die 2. Säule einzahlt?

Die berufliche Vorsorge oder 2. Säule wird paritätisch durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer finanziert.

Wie hoch muss der Lohn mindestens sein, um obligatorisch BVG-versichert zu sein?

Jede Person, die von ein und demselben Arbeitgeber einen Jahreslohn von über 21'510 Franken (2021) bezieht, ist obligatorisch BVG-versichert. Die Versicherung für die Risiken Todesfall und Invalidität beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Die Ansparphase für das Altersguthaben beginnt am 1. Januar nach dem 24. Geburtstag.

Ist man immer noch BVG- versichert, wenn man arbeitslos ist?
Wer Arbeitslosenentschädigung bezieht und einen Tagessatz von mehr als 82,60 CHF erhält, ist obligatorisch bei der Auffangeinrichtung BVG für die Risiken Invalidität und Todesfall, aber auch für das Alter versichert. Die versicherte Person und die Arbeitslosenversicherung zahlen jeweils die Hälfte der Beiträge. Die Austrittsleistung von Arbeitslosen muss entweder bei einer Freizügigkeitsstiftung (Bank oder Versicherung) oder direkt bei der Auffangeinrichtung BVG hinterlegt werden.
 
Für das Alter kann die Absicherung freiwillig weitergeführt werden. Die Vorsorgeeinrichtung muss die hiervon betroffenen Personen über diese Möglichkeit informieren. Die Versicherung kann entweder bei derselben Vorsorgeeinrichtung, sofern die reglementarischen Bestimmungen dies ermöglichen (was selten ist), oder bei der Auffangeinrichtung weitergeführt werden. Die Kosten im Zusammenhang mit der freiwilligen Weiterführung der Vorsorge gehen voll zulasten der versicherten Person.
 

Fragen zur Selbstvorsorge

Was ist die 3. Säule?

Die 3. Säule entspricht einer freiwilligen Vorsorge, die bei einer Bank oder einer Versicherung gezeichnet wird. Sie ergänzt die Leistungen aus der 1. und der 2. Säule durch die Bildung zusätzlicher Ersparnisse und eine geeignete Risikoabsicherung (falls gewünscht). Möglichkeiten sind etwa: ein Bankkonto, Wertpapiere oder eine Lebensversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen der Säule 3a und der Säule 3b?
Die Säule 3a steht als gebundene Vorsorge allen Erwerbspersonen offen, die ein AHV-pflichtiges Einkommen beziehen. Das Produkt wird in Form eines Bankkontos oder einer Lebensversicherung gezeichnet, auf welches bzw. in welche die versicherte Person dann bis zum AHV-Rentenalter oder 5 Jahre davor ihre Beiträge einzahlt. Sie profitiert von einem erheblichen Steuervorteil, denn die eingezahlte Prämie ist (nach bestimmten Modalitäten) vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig (Achtung: ab 2021 ändert sich die Regelung für Grenzgänger).
 
Die Säule 3b ist eine freie Vorsorge, die allen offensteht, unabhängig von der Frage der Erwerbstätigkeit und vom Wohnort. Das Produkt wird in Form eines Bankkontos oder einer Lebensversicherung gezeichnet und die Einzahlungen sind nicht gedeckelt. Die Versicherten können (im Prinzip) jederzeit über die angesparten Guthaben verfügen.
Je nach Wohnkanton (d.h. je nach Höchstbeträgen in Abhängigkeit vom Kanton) kann die Jahresprämie ebenfalls von steuerbaren Einkommen abzugsfähig sein.
Welchen Höchstbetrag kann man in die Säule 3a einzahlen?
Arbeitnehmende, die einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, können maximal 6’883 Franken pro Jahr in die Säule 3a einzahlen (Zahlen für 2021). Selbständigerwerbende, die keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, können 20 % ihres Jahreseinkommens einzahlen, höchstens jedoch 34'128 Franken pro Jahr ab 2021.
Achtung: Diese Beträge werden jährlich zum Jahresende aktualisiert. Man muss sich folglich jeweils erkundigen.
Gibt es einen Betrag, den man bei einer 3. Säule mindestens einzahlen muss? Kann man die Prämie ändern?

Bei einer Säule 3a wie auch 3b gibt es keine Mindestbeträge. Es ist immer möglich, den auf eine 3. Säule einbezahlten Betrag, je nach dem eigenem Budget, hoch- oder herunterzusetzen.

Können Grenzgänger eine 3. Säule eröffnen?

Grenzgänger können eine 3. Säule eröffnen. Jedoch Achtung: Ab 2021 ist ein steuerlicher Abzug nur noch möglich, wenn man so genannt «quasi ansässig» ist (90 % der Einnahmen des Steuerhaushaltes stammen aus der Schweiz).

Ich bin selbständigerwerbend: Muss ich eine 3. Säule abschliessen?

Es ist wichtig, dass man sich so früh wie möglich um seine Vorsorge kümmert, um ein angemessenes Einkommen in der Rente sicherzustellen. Die 3. Säule kann eine gute Lösung hierfür darstellen. Bitte kontaktieren Sie unser Beratungsteam dazu.

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