Die monatlichen Beiträge an die Pensionskasse sind auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis ersichtlich. Mindestens einmal jährlich erhalten Sie einen aktualisierten Ausweis mit allen Beiträgen und Leistungen.
Personen, die Arbeitslosenentschädigung beziehen und deren Tagessatz über CHF 82.60 liegt, sind obligatorisch bei der Auffangeinrichtung BVG für die Risiken Invalidität und Todesfall versichert, nicht jedoch für die Altersvorsorge. Die Beiträge werden je zur Hälfte von der versicherten Person und der Arbeitslosenversicherung getragen. Die Austrittsleistung muss entweder bei einer Freizügigkeitsstiftung (Bank oder Versicherung) oder direkt bei der Auffangeinrichtung hinterlegt werden. Für die Altersvorsorge kann die Absicherung freiwillig weitergeführt werden. Die Vorsorgeeinrichtung informiert die Betroffenen über diese Möglichkeit. Die Versicherung kann bei derselben Vorsorgeeinrichtung (sofern reglementarisch erlaubt) oder bei der Auffangeinrichtung fortgeführt werden. Die Kosten für die freiwillige Weiterführung trägt die versicherte Person vollständig.