Die berufliche Vorsorge (2. Säule) wird vom Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden abgeschlossen und unterliegt dem BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge). Angesichts der zunehmenden Komplexität der gesetzlichen Vorschriften behalten unsere Expertinnen und Experten den Markt sowie den Rechtsrahmen stets im Blick, um Sie umfassend zu betreuen und kompetent zu beraten.
Ein mehrsprachiges Verwalterteam mit Direktwahl für alle Anliegen, inklusive gezielter Unterstützung bei Einkäufen, Pensionierung oder Austritt aus dem Unternehmen.